Wer bezahlt die SPITEX-Leistungen?
Die Kosten für Abklärung, Behandlungs- und Grundpflege werden abzüglich Selbstbehalt durch die Krankenkasse übernommen. Zu beachten sind aber die individuell festgelegten Franchisen.
Die hauswirtschaftlichen Dienstleistungen sind in der Grundversicherung nicht abgedeckt, können aber in der freiwilligen Zusatzversicherung eingeschlossen werden. Die aktuellen Tarife der SPITEX Region Emmental können mit einem Klick auf die entsprechende Datei heruntergeladen werden (vgl. Box rechts).
Ergänzungsleistungen
Ungedeckte SPITEX-Kosten können über Ergänzungsleistungen der AHV und IV zurückerstattet werden, sofern ein entsprechender Anspruch besteht. Bei länger andauernder Krankheit und Altersbeschwerden besteht die Möglichkeit, eine Hilflosenentschädigung bei der AHV-Zweigstelle zu beantragen. Pro Senectute oder der Sozialdienst Oberes Emmental geben dazu gerne weitere Informationen.
Abrechnung
Die SPITEX Region Emmental erfasst die erbrachten Pflegeleistungen elektronisch. Pro Einsatz werden minimal 10 Minuten in Rechnung gestellt. Anschliessend wird in Einheiten von 5 Minuten abgerechnet. Bei hauswirtschaftlichen Einsätzen beträgt die Mindesteinsatzdauer 10 Minuten (in Kombination mit Pflege) resp. in der Regel 1 Stunde (reine HW-Einsätze), abgerechnet wird in 10-Minuten-Schritten. Die kassenpflichtigen Leistungen werden direkt an die Krankenkassen verrechnet. Für die übrigen Leistungen erhalten die Kundinnen und Kunden eine Monatsrechnung mit einem Zahlungsziel von 30 Tagen.
Patientenbeteiligung für Pflegeleistungen
Zusätzlich zum individuellen Selbstbehalt der Krankenkasse zahlen Kundinnen und Kunden im AHV-Alter eine Patientenbeteiligung, welche bei entsprechender Berechtigung über die Ergänzungsleistungen abgerechnet werden kann.